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Erstinstanzliche Verfahren vor den Strafkammern in der 7. Kalenderwoche 2021

Sämtliche Termine der Strafkammern finden Sie unter

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II. Neu beginnende Strafverfahren

Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wieder.
 

1. Strafverfahren 5 KLs 8031 Js 23301/20 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt) -

Termine:                                             18.02.2021, 09.00 Uhr

Erster Termin:                                    18.02.2021

Weitere Termine:                                -

Gegenstand des Verfahrens:              Vergehen nach § 29 BtMG

Verteidiger lt. Anklageschrift:             Rechtsanwältin Gröner, Trier

Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Angeklagten vor, sich am 25.08.2020 und in der Zeit davor im Stadtgebiet Trier als Betäubungsmittelhändler betätigt zu haben.

An einem nicht näher bekannten Tag, kurz vor dem 25.08.2020 soll er in den Niederlanden mindestens 148 Gramm netto Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 10,45 % erworben haben. Die Betäubungsmittel soll er nach Deutschland verbracht und außerhalb des Wohnzimmerfensters seiner Wohnung in einer Regenrinne aufbewahrt haben, um es später gewinnbringend weiter zu veräußern.

Im Rahmen einer Durchsuchung wurden in seiner Wohnung 2 Gramm Amphetamin, zum Drogenhandel bestimmte Utensilien (Verpackungsmaterial, Waage, Vakuumierbeutel) sowie zwei Messer, eine Axt, ein Schlagstock, eine Eisenstange sowie eine Dose Pfefferspray sichergestellt. In der Regenrinne war weiterhin ein scharfer, ungeladener Revolver versteckt. Über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügte der Angeklagte nicht.

Der Angeklagte ist vorbestraft und befindet sich seit dem 25.08.2020 in Untersuchungshaft.


2. Strafverfahren 4a KLs 8032 Js 19182/20 jug - 4. Große Jugendkammer (Vorsitz: RiLG Meyer) -

Termine:                                 19.02.2021, 12.00 Uhr

Erster Termin:                        19.02.2021

Weitere Termine:                    12.03.201, 17.03.2021, 19.03.2021, 22.03.2021, jeweils 09.00 Uhr

Gegenstand des Verfahrens: schwerer Bandendiebstahl u. a.

Verteidiger lt. Anklageschrift: Rechtsanwalt Seipel, Euskirchen

                                                Rechtsanwalt Bödeker, Aachen

                                               Rechtsanwältin Faust, Höhr-Grenzhausen


Den drei Angeklagten werden von der Staatsanwaltschaft Trier folgende Taten zur Last gelegt:

  1. Der Angeklagten P. als Heranwachsender, dem Angeklagten L. P. und dem Angeklagten F. in vier Fällen versuchter schwerer Bandendiebstahl und tateinheitlich dazu jeweils das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb,
  2. Dem Angeklagten L. P. Diebstahl in zwei Fällen,
  3. Der Angeklagten P. Verstöße gegen das Waffengesetz.
  • Zu 1.

Die Angeklagten sollen zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt, spätestens jedoch Anfang März 2020, auf Initiative des Angeklagten L. P. den Entschluss gefasst haben, sich durch die Sprengung von Geldausgabeautomaten und Entwenden der darin befindlichen Bargeldbeträge eine nicht unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen. Sie sollen einen detaillierten Plan des konkreten Tatablaufs entworfen und sich verschiedene Aufgaben zugeteilt haben.

Der Angeklagte L. P. soll Tatmittel wie Overalls, Stoppuhr und Masken sowie Funkfernzünder zur Durchführung der geplanten Explosionen besorgt haben. Weiterhin soll er mehrere Kfz- Kennzeichen entwendet haben, um sie bei der Tatausführung an seinem Fahrzeug zu montieren. Daneben soll er potentielle Tatobjekte erkundet haben.

Es soll vereinbart gewesen sein, dass die Angeklagten L. P. und F jeweils die Sprengungen vornehmen, während die Angeklagte P. im Hintergrund bleiben sollte.

Fall 1:

In den frühen Morgenstunden des 06.05.2020 sollen sich die Angeklagten L. P. und F. maskiert zu dem Parkplatz des Geschäfts LIDL in Hillesheim / Eifel und dem dort befindlichen freistehenden Pavillon der Kreissparkasse Vulkaneifel begeben haben. Sie sollen versucht haben, den zu diesem Zeitpunkt mit ca. 105.000 € Bargeld befüllten Geldausgabeautomaten mit Selbstbedienungsterminal mit dem Einsatz von Gas zu sprengen. Da der Tresor des Geldautomaten trotz Sprengung verschlossen blieb, seien sie ohne Beute geflüchtet. Der entstandene Sachschaden betrage nach Schätzung der Polizei ca. 100.000 €.

Fall 2:

Am 22.06.2020 hätten sich die Angeklagten zwischen 01.00 Uhr und 02.00 Uhr auf einem Rastplatz auf der Autobahn 61 getroffen. Die Angeklagten L. P. und F. seien mit einem PKW der Marke BMW gefahren, die Angeklagte P. mit einem PKW der Marke Nissan. Die Angeklagte P. habe absprachegemäß auf dem Parkplatz warten sollen, während sich die Angeklagten L. P. und F. nach Bernkastel- Kues begaben.

Gegen 03.04 Uhr sollen die Angeklagten am Selbstbedienungsterminal der Sparkasse Mittelmosel, befindlich in einem Raum im Gebäudekomplex der Firma REWE, eingetroffen sein. Zunächst sollen sie die Schutzvorrichtung am Geldausgabeautomaten – zu diesem Zeitpunkt mit 200.280 € befüllt – aufgehebelt, Gas in das Innere des Tresors gefüllt und eine Zündpille mit Funkauslöser angebracht haben.

Da sich die beiden Angeklagten von Passanten entdeckt gefühlt hätten, hätten sie das Terminal ohne Beute und ohne dass es zu einer Explosion gekommen sei verlassen.

Zurück am Rastplatz sollen sie die Tatmittel in den PKW der Angeklagten P. verladen und den Parkplatz in gleicher Besetzung wie bei der Hinfahrt verlassen haben.

Der Geldausgabeautomat ist aufgrund der Gaseinleitung nicht mehr funktionstüchtig, der Sachschaden soll ca. 2.000 € betragen.

Fall 3:

Am 28.06.2020 gegen ca. 21.53 Uhr sollen sich die Angeklagten L. P. und F. zu einer Bankfiliale der Sparkasse Köln in Königswinter begeben haben. Dort sollen sie zur Sicherung eines späteren Zugangs einen Keil unter die Eingangstür der Filiale gelegt haben, wodurch diese nicht mehr richtig schloss.

Am 29.06.2020 gegen 02.00 Uhr sollen die beiden Angeklagten bekleidet mit Overalls, Handschuhen und Guy-Fawkes-Masken in die Filiale zurückgekehrt sein. Sie sollen einen Funkfernzünder auf dem Monitor montiert und diverse Schlitze an dem Automaten sowie dessen Kamera mit Panzertape abgeklebt haben. Sodann sollen sie mit Schraubenziehern den Geldausgabeschlitz ein Stück aufgehebelt und zwei Schläuche, die an mitgebrachte Gasflaschen angeschlossen waren, eingeführt haben. Mit Einfüllen des Gases habe die Vernebelungsanlage ausgelöst, was die Angeklagten zur Flucht bewegt haben soll.

Ein Sachschaden entstand nicht.

Fall 4:

Die Angeklagten L. P. und F. sollen sich am 08.07.2020 gegen 01.00 Uhr zum PKW des Angeklagten L. P. begeben und dort zuvor entwendete Kennzeichen montiert haben, um sodann Richtung Antweiler zu fahren.

Nach Vornahme mehrerer Kontrollfahrten an der Bankfiliale der Volksbank RheinAhrEifel eG in Antweiler sollen sie gegen 03.00 Uhr dort angehalten haben. Das Kennzeichen des PKW sollen sie zuvor nochmals gewechselt haben. Vor Ort sollen sie sich maskiert und mit roten Overalls die Bankfiliale betreten haben. Sie sollen einen Funkfernzünder mit Zündpille am Geldausgabeautomaten angebracht und diverse Schlitze abgeklebt haben. Vor der weiteren Tatausführung sind beide von der Polizei gestellt und vorläufig festgenommen worden.

  • Zu 2.

Am 10.03.2020 und am 31.03.2020 soll der Angeklagte L. P in Köln zwei PKW-Kennzeichen entwendet haben. Der Schaden soll jeweils 50 € betragen.

  • Zu 3.

Im Rahmen der Wohnungsdurchsuchung bei der Angeklagten P am 08.07.2020 wurden ein Faustmesser und zwei scharfe Patronen aufgefunden und sichergestellt. Über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügt die Angeklagte P. nicht.

Die Angeklagte P. ist nicht vorbestraft. Ein am 08.07.2020 ergangener Haftbefehl gegen sie wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Angeklagten L. P. und F. sind nicht vorbestraft und befinden sich seit dem 08.07.2020 in Untersuchungshaft.



I. Fortsetzungsverhandlungen

1. Strafverfahren -4a KLs 8022 Js 18245/20 - 4. Große Jugendkammer (Vorsitz: RLG Dr. Meyer) -

Termine:                                 17.02.2021, 9.00 Uhr

Erster Termin:                        15.01.2021

Weitere Termine:                    -

Gegenstand des Verfahrens: sexueller Missbrauch von Kindern u. a.


2. Strafverfahren 8031 Js 9574/19.1 KLs -1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)-

Termin:                                   18.02.2021, 14.00 Uhr und 19.02.2021, 9.00 Uhr

Erster Termin:                        07.07.2020

Weitere Termine:                    24.02., 26.02., 01.03. und 12.03.2021

Gegenstand des Verfahrens: Einschleusen von Ausländern u.a.


3. Strafverfahren 4a KLs 8021 Js 20396/20 - 4. Große Jugendkammer (Vorsitz: RiLG Meyer) -

Termine:                                 19.02.2021, 09:00 Uhr

Erster Termin:                        10.02.2021

Weitere Termine:                    23.02., 24.02. u. 26.02.21, jeweils 09:00 Uhr

Gegenstand des Verfahrens: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes

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