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I. Neu beginnende Strafverfahren
Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wieder.
1. Strafverfahren 5 KLs 8031 Js 25018/20 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 26. und 27.04.2021, jeweils 09.00 Uhr |
Erster Termin: | 26.04.2021 |
Weitere Termine: | - |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach § 29a BtMG |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Schaffarczyk, Trier |
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 23jährigen Angeklagten zur Last, sich im Zeitraum Juli 2020 bis zum 25.08.2020 in Trier und andernorts als Betäubungsmittelhändler betätigt zu haben.
Der Angeklagte soll in der Wohnung eines Bekannten insgesamt 7 kg Marihuana und 20 g Kokain aufbewahrt und dort zum Weiterverkauf präpariert haben. Ebenfalls habe er zur Absicherung der Betäubungsmittel in der Wohnung eine Tasche mit zwei Pistolen (Federdruckwaffe und Schreckschusspistole), einen Teleskopschlagstock sowie eine Eisenstange gelagert.
Am 26.08.2020 habe der Angeklagte 1 kg Marihuana mit einem Bekannten im Bereich des Hauptbahnhofes Trier weiterverkaufen wollen. Dabei habe er griffbereit ein Springmesser in seiner Hosentasche mitgeführt.
Der Angeklagte ist bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er befindet sich in Untersuchungshaft.
2. Strafverfahren 4a KLs 8032 Js 32812/20 jug – 4. Große Jugendkammer (Vorsitz: RLG Dr. Meyer)
Termine: | 27.04.2021, 09.00 Uhr |
Erster Termin: | 27.04.2021 |
Weitere Termine: | 12.05.2021 |
Gegenstand des Verfahrens: | Schwerer Raub |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Collet, Trier |
Das Verfahren richtet sich gegen den Angeklagten F. Das Strafverfahren gegen den Angeklagten F. wurde von dem Strafverfahren 8032 Js 15960/20.4a KLs abgetrennt, welches betreffend die damaligen Mitangeklagten im November und Dezember letzten Jahres am Landgericht Trier verhandelt wurde. Mit rechtskräftigem Urteil wurden die Angeklagten dort wegen schweren Raubes, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, des bewaffneten Sich-Verschaffens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Der Anklage liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Angeklagten T. und S. hätten sich im Jahr 2020 als Betäubungsmittelhändler im Raum Trier verdingt und überwiegend Marihuana gewinnbringend an einzelne, bislang nicht bekannte Abnehmer weiterverkauft. Da sie die bei ihren Lieferanten bestellten Betäubungsmittel jedoch nur teilweise bezahlt hätten, hätten sie spätestens im März bzw. April 2020 Schulden in Höhe von mehreren tausenden Euro angehäuft.
Um diese Schulden zu begleichen, hätten die Angeklagten T. und S. einige Tage vor dem 21.05.2020 gemeinsam den Entschluss gefasst, einen Betäubungsmittelhändler „abzuziehen“, d. h. bei diesem eine Bestellung aufzugeben, die Betäubungsmittel anschließend jedoch notfalls gewaltsam an sich zu nehmen, ohne hierbei den vereinbarten Kaufpreis zu entrichten. Für diesen Plan habe der Angeklagte T. sodann den gesondert verfolgten K. als Opfer ausgewählt, von dem er gewusst habe, dass er kurzfristig eine größere Menge Marihuana würde besorgen können.
In der Folge habe der Angeklagte T. über einen Fake-Account bei Snap-Chat zu dem K. Kontakt aufgenommen und 1 kg Marihuana angefragt. Außerdem hätten die Angeklagten T. und S. verschiedene Personen angesprochen, um diese als Mittäter zu gewinnen.
Am 21.5.2020 seien die Angeklagten T. und S. dann erstmals nach Wittlich gefahren, um die Wohnung des K. auszukundschaften. Am Folgetag hätten die Angeklagten Ra., T., S., F. und R. eine weitere Fahrt nach Wittlich unternommen und den K. aufgesucht. Sie hätten um eine Probe gebeten, um die Qualität der Betäubungsmittel zu testen. Hiernach habe der Angeklagte S. über den Fake-Account den Kauf von 1 kg Marihuana für 6.500 € bestätigt.
Wiederum einen Tag später hätten sich die Angeklagten T., A., A.-S., R., Ra. und F. in Trier getroffen. Spätestens dort habe der Angeklagte A. den anderen Personen eine Schreckschusswaffe gezeigt. Alle seien übereingekommen, die Waffe notfalls während der Tatausführung einzusetzen. Sodann seien die Angeklagten T., A., R. und A.-S. in den Pkw einer Zeugin eingestiegen, die sie nach Wittlich gefahren habe.
Dort hätten sich die Angeklagten R., A.-S. und A., der die Waffe im Hosenbund mit sich geführt habe, zur Wohnung des K. begeben. In der Wohnung habe der Angeklagte A. die Tüte mit 1 kg Marihuana an sich genommen und den Bruder des K., der das habe Geschäft abwickeln sollen, und eine weitere Person mit der Schreckschusswaffe bedroht. Als besagter Bruder und die weitere Person auf den Angeklagten A. losgegangen sein, habe dieser einmal auf dem Boden und einmal in die Decke geschossen. Zudem habe er den Bruder des K. mehrfach mit der Waffe auf den Kopf geschlagen und die Angeklagten R. und A.-S. hätten gemeinsam auf die weitere anwesende Person eingeschlagen und eingetreten. Hiernach hätten die drei Angeklagten die Wohnung mit dem Marihuana verlassen.
Nach Trier zurückgekehrt hätten die drei Angeklagten mit dem weiteren Angeklagten T. die Betäubungsmittel untereinander aufgeteilt, um sie gewinnbringend zu verkaufen.
Der Bruder des K. habe durch den Angriff ein Schädel-Hirn-Trauma und äußere Kopfverletzungen erlitten, wegen derer er sich in stationäre Behandlung habe begeben müssen. Außerdem leide er psychischen Folgewirkungen.
Der Angeklagte F. war im Tatzeitraum Heranwachsender. Er ist vorbestraft und befindet sich derzeit in Haft.
II. Fortsetzungsverhandlungen
1. Strafverfahren 5 Js 30/15. 2a KLs – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)
Termine: | 26. und 29.04.2021, 10.00 Uhr |
Erster Termin: | 19.10.2020 |
Weitere Termine: | 03.05.2021, … |
Gegenstand des Verfahrens: | Bildung krimineller Vereinigungen u. a. |
2. Strafverfahren 8031 Js 9574/19.1 KLs – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termin: | 26.04.2021, 14.00 Uhr und 30.04.2021, 09.00 Uhr |
Erster Termin: | 07.07.2020 |
Weitere Termine: | 07.05.2021, 12.05.2021, 02.06.2021, 08.06.2021, 11.06.2021, 14.06.2021, 18.06.2021, 24.06.2021, 29.06.2021, 02.07.2021 |
Gegenstand des Verfahrens: | Einschleusen von Ausländern u.a. |
3. Strafverfahren 5 KLs 8032 Js 3138/19 (2) – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 28.04.2021, 09.00 Uhr |
Erster Termin: | 22.04.2021 |
Weitere Termine: | - |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach § 30 BtMG |
4. Strafverfahren 1 KLs 8031 Js 24537/20 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 29.04.2021, 09.00 Uhr |
Erster Termin: | 20.04.2021 |
Weitere Termine: | 04.05.2021 |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach § 30 BtMG |