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Erstinstanzliche Verfahren vor den Strafkammern 38. Kalenderwoche 2025
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I. Neu beginnende Strafverfahren
Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderungen basiert auf der Anklageschrift/Antragsschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
1. Strafverfahren 2 KLs 8033 Js 35301/24 – 2. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)
Termine: | 17.09.2025, 09:00 Uhr 18.09.2025, 09:00 Uhr |
Weiterer Termin: | 22.09.2025 |
Gegenstand des Verfahrens: | u.a. wg. Verbrechens nach § 29a BtMG |
Verteidiger: | Rechtsanwalt Bonn, Bonn Rechtsanwalt Rühlmann, Düren |
Die Staatsanwaltschaft Trier legt den 45 und 49 Jahre alten Angeklagten unter anderem zur Last, sich im November 2024 und Januar 2025 gemeinschaftlich als Betäubungsmittelhändler in Wittlich und andernorts betätigt zu haben, um sich eine dauerhafte Einnahmequelle von einigem Umfang und Gewicht zu verschaffen.
In Ausführung dieses Tatplans sollen die Angeklagten am 15. November 2024 150 Gramm Haschisch und 300 Gramm Marihuana an einen Dritten verkauft haben. Dem gemeinsamen Tatplan entsprechend soll der 45-jährige Angeklagte am 10. Januar 2025 von seinem Wohnort nach Wittlich gefahren sein und hierbei in einem Rucksack 231,31 Gramm (netto) Heroin, 19,06 Gramm (netto) Kokain, 142,16 Gramm (netto) Marihuana, 129,4 Gramm (netto) Haschisch sowie weitere sechs verschweißte Tüten mit insgesamt 664,8 Gramm (brutto) Marihuana, mit sich geführt haben, die zum späteren gemeinsamen Verkauf bestimmt gewesen sein sollen. Dabei soll der 45-jährige Angeklagte, ohne Kenntnis des 49 Jahre alten Angeklagten, in seinem Rucksack ein jederzeit einsetzbares Einhandmesser aufbewahrt haben.
Daneben soll der 45-jährige Angeklagte in seiner Wohnung 39,08 Gramm (netto) Kokain, 419 Gramm (brutto) Streckmittel und 3.274 Gramm (netto) Marihuana aufbewahrt haben. Zur Sicherung vor unberechtigtem Zugriff auf die in der Wohnung befindlichen Drogen soll er zwei ungeladene Schusswaffen, hiervon eine ohne Schlagbolzen, acht Schuss Munition, acht Messer, eine Machete, ein Bajonett und ein Einhandmesser aufbewahrt haben. Daneben sollen in der Wohnung 125,6 Gramm Schwarzpulver und Bargeld in Höhe von circa 12.300 Euro aufgefunden worden sein. Der 49-jährige Angeklagte soll in seiner Wohnung rund 43 Gramm Haschisch verwahrt haben.
Beide Angeklagte befinden sich in Untersuchungshaft und sind bereits einschlägig in Erscheinung getreten.
2. Strafverfahren 4 KLs 8043 Js 38926/16 – 4. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Dr. Meyer)
Termin: | 15.09.2025, 09:00 Uhr |
Weitere Termine: | 29.09.2025, 08.10.2025, 09.10.2025, 27.10.2025, 29.10.2025, 04.11.2025 und 06.11.2025 |
Gegenstand des Verfahrens: | u. a. wegen Betruges |
Verteidiger: | Rechtsanwalt Bönnnen, Mönchengladbach Rechtsanwalt Dr. Endres, Frankfurt am Main Rechtsanwalt Schwarzer, Frankfurt am Main Rechtsanwalt Kretschmann, Mönchengladbach Rechtsanwalt Brinks, Mönchengladbach Rechtsanwältin Ludwig, St. Sebastian |
Die Staatsanwaltschaft Trier legt den fünf, heute zwischen 43 und 73 Jahre alten, Angeklagten zur Last, zwischen Anfang 2011 bis August 2016 in Gerolstein und andernorts in 13 Fällen den Tatbestand des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im Zusammenhang mit vorgespiegelten Kapitalanlagen erfüllt zu haben. Darüber hinaus wird einem 58-jährigen Angeklagten vorgeworfen, unbefugt inländische akademische Grade geführt zu haben.
Die fünf Angeklagten sollen spätestens im Jahr 2011 übereingekommen sein, im großen Stil in Deutschland Anlagebetrügereien zu begehen. Hierzu soll der 58-jährige Angeklagte die Kunden meist telefonisch akquiriert und zu einer vermeintlichen Geldanlage veranlasst haben. Die vermittelten Geldanlagen, die eine deutlich den üblichen Markt überschreitende Rendite von 10-30 % versprochen hätten, sollen hierbei nicht existiert haben. Zur Täuschung sollen die Angeklagten nachgemachte oder gefälschte Prospektunterlagen genutzt haben. Die durch Täuschung erhaltenen Gelder sollen die Angeklagten – entsprechend ihrer Abrede – nicht angelegt, sondern betrügerisch im Rahmen eines sog. Schneeballsystems zweckentfremdet und für eigene Belange verwendet haben. Insgesamt sollen die Angeklagten auf diese Weise durch die Taten einen Betrag in Höhe von mindestens 1.203.400 Euro erlangt haben.
Der 58-jährige Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Die übrigen Angeklagten sind bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.
II. Fortsetzungsverhandlungen
1. Strafverfahren 1 Ks 8031 Js 10897/22 – 1. Schwurgericht (Vorsitz: VRinLG Dr. Theresa Hardt)
Termine: | 15.09.2025, 09:30 Uhr 16.09.2025, 09:30 Uhr |
Erster Termin: | 21.08.2025 |
Weitere Termine: | - |
Gegenstand des Verfahrens: | wg. Totschlags |
Verteidiger: | Rechtsanwalt Kruchten, Hermeskeil Rechtsanwältin Fries, Trier |