Sämtliche Termine der Strafkammern finden Sie unter
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I. Neu beginnende Strafverfahren
1. Strafverfahren 1 Ks 8031 Js 34586/17 – 1. Schwurgericht (Vorsitz: VRinLG Dr. Hardt)
Termine: | 29.10.2024, 9:30 Uhr |
Weitere Termine: | 30.10.2024, 05.11.2024, 06.11.2024 und 13.11.2024 |
Gegenstand des Verfahrens: | Körperverletzung mit Todesfolge |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Mühlenfeld, Ulmen Rechtsanwältin Rommel, Adenau
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Die Staatsanwaltschaft Trier legt den beiden Angeklagten zur Last, in der Nacht vom 04.12.2017 auf den 05.12.2017 im Verbandsgemeindegebiet Kelberg im Rahmen einer Auseinandersetzung im häuslichen Umfeld einen anderen Menschen mit einem gefährlichen Werkzeug und gemeinschaftlich durch eine das Leben gefährdende Behandlung so schwer verletzt zu haben, dass hierdurch sein Tod verursacht wurde.
Die beiden Angeklagten sind strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten.
2. Strafverfahren 5 KLs 8016 Js 14826/23 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termin: | 28.10.2024, 9:30 Uhr |
Weitere Termine: | 31.10.2024 |
Gegenstand des Verfahrens: | wg. gefährlicher Körperverletzung |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Collet, Trier |
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Angeklagten zur Last, im Zeitraum Dezember 2021 bis Oktober 2023 in Trier in vier Fällen jeweils im Zustand der Schuldunfähigkeit eine andere Person verletzt zu haben, wobei er in einem Fall ein gefährliches Werkzeug verwendet haben soll.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bereits einschlägig in Erscheinung getreten und befindet sich in einstweiliger Unterbringung.
3. Strafverfahren 5 KLs 8041 Js 9265/24 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termin: | 30.10.2024, 9:30 Uhr |
Weitere Termine: | - |
Gegenstand des Verfahrens: | wg. räuberischer Erpressung |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwältin Pabst, Berlin |
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Angeklagten zur Last, im März 2024 einmal in Ulmen und einmal in Jünkerath jeweils eine Tankstelle überfallen und hierbei insgesamt 1.740,00 € erbeutet zu haben.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten und befindet sich in Untersuchungshaft.