Sämtliche Termine der Strafkammern finden Sie unter
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I. Neu beginnende Strafverfahren
Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderungen basiert auf der Anklageschrift/Antragsschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
1. Strafverfahren 1 KLs 8047 Js 11666/25 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Dr. Theresa Hardt)
Termin: | 05.11.2025, 09:30 Uhr |
Weitere Termine: | 10.11.2025, 11.11.2025 |
Gegenstand des Verfahrens: | u. a. wg. Sachbeschädigung |
Verteidigerin: | Rechtsanwältin Schwiering, Trier |
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 45-jährigen Beschuldigten im Wesentlichen zur Last, am 11. April 2025 in Bitburg im Zustand der Schuldunfähigkeit unter anderem eine Sachbeschädigung begangen zu haben, indem er auf dem Boden eines Gemeinschaftsbalkons einer Betreuungseinrichtung Papier und eine Hose entzündet haben soll. Das entstandene Feuer habe nur durch die hinzugerufene Polizei und Feuerwehr gelöscht werden können. Es entstand ein Gebäudeschaden von ca. 13.000 Euro.
Der Beschuldigte ist strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten. Er soll bei den Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Es handelt sich daher um ein Unterbringungsverfahren, bei welchem sich aufgrund bestehender Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit des Beschuldigten die Frage stellt, ob eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden muss. Der Beschuldigte befindet sich in einstweiliger Unterbringung.
2. Strafverfahren 2 KLs 8031 Js 12625/24 – 2. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)
Termin: | 05.11.2025, 09:00 Uhr |
Weiterer Termin: | 10.11.2025 |
Gegenstand des Verfahrens: | wg. Verbrechens nach § 29a BtMG |
Verteidigerin: | Rechtsanwältin Bauer, Koblenz |
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 39 Jahre alten Angeklagten insgesamt 10 Taten aus dem Bereich der Betäubungsmittelkriminalität zur Last. Er soll sich zwischen Februar und September 2024 im Landkreis Bitburg-Prüm, in Koblenz und andernorts als Betäubungsmittelhändler betätigt haben, indem er große Mengen Marihuana und Haschisch, sowie Amphetamin-Öl, Ecstasy-Tabletten und Kokain erwarb, um sich durch den gewinnbringenden Weiterverkauf der Drogen eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen. Im Tatzeitraum befand sich der Angeklagte im Maßregelvollzug nach § 64 StGB, war jedoch zeitweise auf freiem Fuß und soll sich in dieser Zeit als Rauschgifthändler betätigt haben.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bereits einschlägig in Erscheinung getreten und befindet sich in anderer Sache in Strafhaft.
3. Strafverfahren 5 KLs 8031 Js 12849/25 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Armin Hardt)
Termin: | 06.11.2025, 09:30 Uhr |
Weiterer Termin: | 11.11.2025 |
Gegenstand des Verfahrens: | u. a. wg. Verbrechens nach § 30 BtMG |
Verteidigerin: | Rechtsanwalt Collet, Trier |
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 31 Jahre alten Angeklagten die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last. Er soll im April 2025 als Mitfahrer eines Flixbusses von Luxemburg kommend in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sein und hierbei 67,6 Gramm netto Kokain mit sich geführt haben.
Der Angeklagte ist strafrechtlich in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht in Erscheinung getreten und befindet sich in Untersuchungshaft.
4. Strafverfahren 4 KLs 8012 Js 13697/25 – 4. Große Strafkammer (Vorsitz: VzPräsinLG Brodöfel)
Termin: | 05.11.2025, 10:00 Uhr |
Weitere Termine: | 19.11.2025, 24.11.2025 und 09.12.2025 |
Gegenstand des Verfahrens: | wg. Wohnungseinbruchsdiebstahl |
Verteidigerin: | Rechtsanwältin Dr. Karrenbauer, Trier |
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem heute 36-jährigen Angeklagten zur Last, in der Zeit zwischen Dezember 2024 und Mai 2025 in Trier und andernorts in insgesamt sechs Fällen den Tatbestand des Diebstahls verwirklicht zu haben. Hierbei soll er in fünf Fällen gewerbsmäßig gehandelt haben, in zwei Fällen den Diebstahl versucht haben und in weiteren zwei Fällen ein Wohnungseinbruchsdiebstahl begangen haben.
Zum Zeitpunkt der Taten soll der Angeklagte in seiner Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen sein. Er soll sich seit November 2024 ohne festen Wohnsitz im Raum Trier aufgehalten haben und seinen Lebensunterhalt, insbesondere seinen täglichen Alkohol- und Drogenkonsum durch die angeklagten Taten finanziert haben.
Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft und einstweilen untergebracht.
II. Fortsetzungsverhandlungen
1. Strafverfahren 5 KLs 8032 Js 13486/25 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Armin Hardt)
Termin: | 03.11.2025, 09:30 Uhr |
Weiterer Termin: | - |
Gegenstand des Verfahrens: | u. a. wg. Betruges |
Verteidigerin: | Rechtsanwältin K. Schmitt, Trier |
2. Strafverfahren 5 KLs 8021 Js 1759/25 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Armin Hardt)
Termin: | 04.11.2025, 09:30 Uhr |
Weiterer Termin: | 10.11.2025 |
Gegenstand des Verfahrens: | u. a. wg. Vergewaltigung |
Verteidigerin: | Rechtsanwältin Patsch, Frankfurt am Main |
3. Strafverfahren 4 KLs 8043 Js 38926/16 – 4. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Dr. Meyer)
Termine: | 04.11.2025, 09:00 Uhr 06.11.2025, 09:00 Uhr |
Weitere Termine: | 14.11.2025, 20.11.2025, 05.12.2025, 15.12.2025 und 05.01.2026 |
Gegenstand des Verfahrens: | u. a. wegen Betruges |
Verteidiger: | Rechtsanwalt Bönnnen, Mönchengladbach Rechtsanwalt Dr. Endres, Frankfurt am Main Rechtsanwalt Schwarzer, Frankfurt am Main Rechtsanwalt Kretschmann, Mönchengladbach Rechtsanwalt Brinks, Mönchengladbach Rechtsanwältin Ludwig, St. Sebastian |