Sämtliche Termine der Strafkammern finden Sie unter
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I. Neu beginnende Strafverfahren
1. Strafverfahren 1 Ks 8031 Js 16211/24 – 1. Schwurgericht (Vorsitz: VRinLG Dr. Hardt)
Termine: | 18.11.2024, 14:00 Uhr und 19.11.2024, 10:15 Uhr |
Weitere Termin: | 09.12.2024, 10.12.2024, 17.12.2024 |
Gegenstand des Verfahrens: | u.a. versuchter Mord |
Verteidiger/in: | Rechtsanwältin Schwiering, Trier |
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Angeklagten einen im Mai 2024 in Trier begangenen versuchten Mord zur Last. Er soll nach einem vorangegangenen verbalen Streit im Palastgarten, an dem er selbst nicht beteiligt war, einem der Streitenden von hinten mit einem Küchenmesser eine erhebliche Schnittverletzung am Hals zugefügt haben, wobei er den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen haben soll.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten und befindet sich in Untersuchungshaft.
2. Strafverfahren 1 Ks 8032 Js 16517/24 – 1. Schwurgericht (Vorsitz: VRinLG Dr. Hardt)
Termine: | 19.11.2024, 9:30 Uhr |
Weitere Termine: | 04.12.2024, 11.12.2024, 18.12.2024 und 19.12.2024 |
Gegenstand des Verfahrens: | u.a. Totschlag |
Verteidiger/in: | Rechtsanwältin Schwiering, Trier |
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Angeklagten zur Last, im Mai 2024 in der Region Eifel einen vollendeten und einen versuchten Totschlag begangen zu haben. Er soll mit Tötungsabsicht auf zwei Personen aus dem familiären Umfeld eingestochen haben, von denen eine Person verstarb und die andere leicht verletzt wurde. Dabei soll der Angeklagte aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten und befindet sich in einstweiliger Unterbringung.
3. Strafverfahren 5 KLs 8032 Js 28863/23 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 20.11.2024, 9:30 Uhr und 21.11.2024, 9:30 Uhr |
Weitere Termine: | 26.11.2024, 03.12.2024, 19.12.2024 |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach § 29a BtMG |
Verteidigerin: | Rechtsanwalt Schulz, Koblenz Rechtsanwalt Tamrzadeh, Aachen Rechtsanwalt Momen, Aachen Rechtsanwältin Nissle, Kempten Rechtsanwalt Pawlowski, Aachen Rechtsanwalt Donay, Köln Rechtsanwalt Nickel, Eschweiler |
Die Staatsanwaltschaft Trier legt den drei zwischen 29 und 40 Jahre alten Angeklagten zur Last, in der Zeit von Juli 2022 bis November 2023 in der Region Eifel und anderorts in einer Vielzahl von Fällen bandenmäßig unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben, wobei zwei der Angeklagten teilweise bewaffnet gewesen sein sollen. Die Angeklagten sollen aus den Niederlanden heraus einen Handel mit Betäubungsmitteln organisiert und insbesondere Heroin und Kokain in erheblichen Mengen auch an Kunden in der Region Eifel abgesetzt haben. Die zwei Hauptangeklagten sollen die Köpfe der Bande gewesen sein, der dritte Angeklagte habe für eine Zeit von ca. 5 Wochen als „Vertreter“ fungiert. Die Bande soll dabei auch Vielzahl an Kurieren eingesetzt haben. Insgesamt sollen durch die Taten ein Betrag von 534.563,00 € erlangt worden sein.
Einer der drei Angeklagten ist strafrechtlich bereits einschlägig in Erscheinung getreten, alle drei befinden sich in Untersuchungshaft.
4. Strafverfahren 4 KLs 8033 Js 9105/22– 4. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Dr. Meyer)
Termine: | 20.11.2024, 9:00 Uhr |
Weiterer Termin: | 28.11.2024 |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach § 29a BtMG |
Verteidiger/in: | Rechtsanwalt Möller, Völklingen Rechtsanwalt Ehlen, Wittlich Rechtsanwältin Trescher, Wittlich Rechtsanwältin Eßer, Köln |
Mit Urteil des Landgerichts Trier vom 27.04.2023 wurde der Hauptangeklagte wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (BtM) zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Der zweite Angeklagte wurde wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit BtM in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auf die hiergegen eingelegten Revisionen hin hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 29.05.2024 das Urteil des Landgerichts Trier hinsichtlich des Hauptangeklagten im Schuldspruch insoweit abgeändert, als dass er des bewaffneten Handeltreibens jeweils mit BtM und Cannabis in zwei tateinheitlichen Fällen schuldig ist und das Verfahren zur neuen Verhandlung und Entscheidung über den Straf- und Einziehungsauspruch zurückverwiesen. Hinsichtlich des zweiten Angeklagten wurde das Urteil mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, der Hauptangeklagte habe sich nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen in zwei tateinheitlichen Fällen wegen bewaffneten Handeltreibens mit BtM strafbar gemacht, was in der Strafzumessung zu berücksichtigen sei. Deswegen komme auch in Betracht, dass beim zweiten Angeklagte von einer Beihilfe zum bewaffneten Handelstreiben mit BtM und dies auch in zwei tateinheitlichen Fällen auszugehen sei. Hierzu bedürfe es ergänzende Feststellungen zur Frage des Vorliegens eines Gehilfenvorsatzes. Aufgrund der seit dem 01.04.2024 geänderten Rechtslage sei zudem mittlerweile bei beiden Angeklagte das Konsumcannabisgesetz als milderes Gesetz zu berücksichtigen.
Hinsichtlich des Erstverfahrens wird auf die Terminsvorschau zur KW 16 - 2023 verwiesen.
II. Fortsetzungsverhandlungen
1. Strafverfahren 1 KLs 8011 Js 13651/24 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Dr. Hardt)
Termin: | 18.11.2024, 9:30 Uhr |
Erster Termin: | 14.11.2024 |
Gegenstand des Verfahrens: | gefährliche Körperverletzung |
Verteidiger/in: | Rechtsanwältin Schwiering, Trier |