Sämtliche Termine der Strafkammern finden Sie unter:
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I. Neu beginnendes Strafverfahren
Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderungen basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass Anträge auf Fotografier- und Drehgenehmigungen für jeden Prozesstag einzeln zu beantragen sind und in der Regel jeweils nur bis zum Vortag (letzter Werktag) des betroffenen Prozesses, 14:00 Uhr, bei Prozessen, die montags stattfinden, nur bis Freitag 11:00 Uhr, bearbeitet werden können.
1. Strafverfahren: 5 KLs 8022 Js 20007/21 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Armin Hardt)
| Termin: | 09.02.2026, 09.30 Uhr |
| weitere Termine: | 24.02.2026, 03.03.2026, 10.03.2026 |
| Gegenstand des Verfahrens: | wg. Vergewaltigung u.a. |
| Verteidigerin: | Rechtsanwalt M. Angele, Trier
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Dem heute 56-jährigen Angeklagten wird seitens der Staatsanwaltschaft Trier der Vorwurf gemacht, im Frühjahr 2017 in einer Gemeinde im Kreis Trier-Saarburg bei zwei Gelegenheiten den Tatbestand der Vergewaltigung verwirklicht zu haben, indem er gegen den erkennbaren Willen der beiden damals minderjährigen Geschädigten sexuelle Handlungen an diesen vorgenommen haben soll.
Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft.
2. Strafverfahren: 1 Ks 8031 Js 15109/25 – 1. Schwurgericht (Vorsitz: VRinLG Dr. Theresa Hardt)
| Termin: | 10.02.2026, 12.00 Uhr |
| weitere Termine: | 02.03.2026, 09.03.2026, 18.03.2026, 25.03.2026 |
| Gegenstand des Verfahrens: | wg. versuchten Mordes u.a. |
| Verteidigerin: | Rechtsanwalt B. Wittschier, Trier
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Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 44-jährigen Angeklagten zur Last, am 25.05.2025 im Stadtgebiet von Trier versucht zu haben, die Geschädigte heimtückisch zu töten, indem er die Geschädigte, mit der er zuvor eine Beziehung führte, gewürgt sowie mit einem Messer oder einem ähnlichen Gegenstand in der gemeinsamen Wohnung angegriffen haben soll. Neben einem Lungenödem infolge des Würgens habe das Opfer Schnitt- und Stichverletzungen davongetragen. Die Verletzungen seien lebensgefährlich gewesen. Ein Freund der Geschädigten habe sich Sorgen um die Geschädigte gemacht, weshalb er einen Notruf abgesetzt habe. Die aufgrund des Notrufs die Wohnadresse aufsuchenden Einsatzkräfte der Polizei hätten die Hilferufe der Geschädigten vernommen. Sie sei anschließend in ein Krankenhaus verbracht worden.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten. Er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.