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Erstinstanzliche Verfahren vor den Strafkammern in der 9. Kalenderwoche 2026
(23.02.–01.03.2026)
Sämtliche Termine der Strafkammern finden Sie unter:
https://lgtr.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/termine-in-strafsachen
I. Neu beginnende Strafverfahren
Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderungen basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass Anträge auf Fotografier- und Drehgenehmigungen für jeden Prozesstag einzeln zu beantragen sind und in der Regel jeweils nur bis zum Vortag (letzter Werktag) des betroffenen Prozesses, 14:00 Uhr, bei Prozessen, die montags stattfinden, nur bis Freitag 11:00 Uhr, bearbeitet werden können.
1. Strafverfahren: 2a KLs 8055 Js 29672/25 – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)
| Termin: | 23.02.2026, 09.00 Uhr |
| weiterer Termin: | 03.03.2026 |
| Gegenstand des Verfahrens: | wg. Diebstahls gemäß § 244 StGB u.a. |
| Verteidiger: | Rechtsanwalt Schaffarczyk, Trier |
Dem heute 20-jährigen Angeklagten wird seitens der Staatsanwaltschaft Trier vorgeworfen, in der zweiten Jahreshälfte 2025 bei mehreren Gelegenheiten unterschiedliche Straftaten begangen zu haben.
So soll der Angeklagte seine ehemalige Lebensgefährtin unter einem Vorwand aufgesucht haben, wobei der Angeklagte die Zeugin beim Öffnen der Tür am Kragen gepackt und einen Schlüsselbund mit einem Fahrzeug- sowie Wohnungsschlüssel entwendet haben soll, um sich in den Besitz des Fahrzeugs der Zeugin zu bringen. Hierbei habe der Angeklagte gegenüber der Zeugin Gewalt angewendet, letztlich jedoch aufgrund der erheblichen Gegenwehr von seinem Vorhaben in Bezug auf das Fahrzeug Abstand genommen. Im weiteren Verlauf des Tages soll der Angeklagte die Zeugin angerufen und bedroht haben. Am Folgetag sei er mit dem von ihm entwendeten Wohnungsschlüssel in die Wohnung der Zeugin gelangt, wo er verschiedene Gegenstände sowie Bargeld entwendet habe.
Zudem soll der Angeklagte in ein Restaurant in Trier eingebrochen sein, wo er ein Tablet sowie Bargeld habe entwenden wollen. Hierbei soll er eine täuschend echt aussehende Waffe bei sich geführt haben. Der Angeklagte sei von Einsatzkräften der Polizei bei der Tatausführung angetroffen und festgenommen worden. Anlässlich einer angeordneten Blutentnahme zwecks Feststellung seiner Alkoholisierung soll der Angeklagte Widerstand gegen die Polizeikräfte geleistet haben.
Darüber hinaus soll der unter Führungsaufsicht stehende Angeklagte in mehreren Fällen gegen ihm erteilte Weisungen verstoßen haben.
Der Angeklagte ist mehrfach einschlägig vorbestraft und befindet sich in Untersuchungshaft.
2. Strafverfahren: 5 KLs 8113 Js 37835/25 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Armin Hardt)
| Termin: | 26.02.2026, 09.30 Uhr |
| weiterer Termin: | 02.03.2026 |
| Gegenstand des Verfahrens: | wg. räuberischen Diebstahls u.a. |
| Verteidigerin: | Rechtsanwältin Gröner, Trier |
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 32-jährigen Angeklagten zur Last, sich im November 2025 in die Räumlichkeiten eines Supermarktes in Trier begeben zu haben, um dort Gegenstände mit einem einstelligen Gesamtwert zu entwenden. Hierbei soll er ein Messer bei sich geführt haben. Ein Mitarbeiter des Supermarktes habe die Tat bemerkt, sei dem Angeklagten gefolgt und anschließend von ihm bedroht worden, als der Angeklagte von herbeigerufenen Einsatzkräften festgenommen worden sei.
Zudem soll der Angeklagte im Dezember 2025 aus einem Elektrofachmarkt in Trier ein Mobiltelefon im Wert von knapp 100,- € entwendet haben. Hierbei soll er ein Messer sowie eine geladene Pistole bei sich geführt haben. Als die Diebstahlsicherung beim Verlassen ausgelöst habe, habe ein Mitarbeiter den Angeklagten kontrollieren wollen, der sich jedoch zunächst entfernt habe. Als der Angeklagte sich dann doch habe kontrollieren lassen, habe der Mitarbeiter das Mobiltelefon gesehen, der Angeklagte sei jedoch erneut geflüchtet. Der Mitarbeiter habe den Angeklagten auf seiner Flucht einholen können und ihn anschließend festgehalten, wogegen sich der Angeklagte gewehrt habe. So habe der Angeklagte –letztlich erfolglos – versucht, an die von ihm mitgeführte Pistole zu gelangen.
Der Angeklagte ist mehrfach einschlägig vorbestraft und befindet sich in Untersuchungshaft.
II. Fortsetzungsverhandlungen
1. Strafverfahren: 1 KLs 8022 Js 23985/25 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Dr. Theresa Hardt)
| Termin: | 25.02.2026, 09.30 Uhr |
| weiterer Termin: | 04.03.2026 |
| Gegenstand des Verfahrens: | wg. Vergewaltigung |
| Verteidigerin: | Rechtsanwältin Thill, Trier
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2. Strafverfahren: 2a KLs 8055 Js 23910/25 jug – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)
Termin: | 26.02.2026, 09.00 Uhr |
weitere Termine: | -- |
Gegenstand des Verfahrens: | wg. schweren Bandendiebstahls u.a. |
Verteidiger: | Rechtsanwältin Hartkorn, Trier Rechtsanwalt Wittschier, Trier Rechtsanwalt Haufs-Brusberg, Trier
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3. Strafverfahren: 2 KLs 8012 Js 7426/25 – 2. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)
Termin: | 24.02.2026, 09.00 Uhr |
weitere Termine: | -- |
Gegenstand des Verfahrens: | wg. Sachbeschädigung |
Verteidigerin: | Rechtsanwältin Thill, Trier |