Am 19.06.2008 fand der zweite Trierer Amts- und Landrichtertag zu dem Thema "Justiz, unabhängige Dritte Staatsgewalt? - Modelle einer Selbstverwaltung statt.
Die Selbstverwaltung der Justiz steht seit vielen Jahren immer wieder auf der Tagesordnung der Standesvertretungen der Richterinnen und Richter, sei es nun der Deutsche Richterbund oder die Neue Richtervereinigung. Es gibt auch immer wieder aktuelle Anlässe, die verdeutlichen, dass Exekutive und Parlamente, ja auch Parteien, maßgeblich in die grundsätzlich garantierte Unabhängigkeit der Justiz eingreifen.
Die Veranstaltung sollte dazu dienen, über eine Selbstverwaltung der Justiz nachzudenken und eventuell Initiativen anzustoßen. Die in großer Anzahl erschienenen Richterinnen und Richter erhielten Informationen darüber, ob und wenn ja, wie die Selbstverwaltung der Justiz im europäischen Ausland organisiert ist und welche Vorstellungen die Richterverbände zum Thema Selbstverwaltung haben.
Wieder einmal konnte der Präsident des Landgerichts zusammen mit dem Organisations-Komitee hervorragende Referenten zu diesem sehr aktuellen Thema gewinnen.
Heinz Stötzel, Leiter der Arbeitsgruppe Justizstruktur/Gerichtsverfassung der Neuen Richtervereinigung (NRV) erläuterte in seinem Vortrag "Der lange Weg zur 3. Gewalt - Europäische Justizsysteme im Wandel ab 1945" das Richterbild in Deutschland und anderen europäischen Staaten in seiner historischen Entwicklung und die in anderen EU-Staaten existierenden Selbstverwaltungsmodelle der Justiz und stellte die Überlegungen der NRV zu der Selbstverwaltung der rechtsprechenden Gewalt vor.
Christoph Frank, Bundesvorsitzender des Deutschen Richterbundes, referierte über die Selbstverwaltungsmodelle des Deutschen Richterbundes, nämlich das "Zwei-Säulen-Modell" und das "Justizpräsidentenmodell".
An der anschließenden Podiumsdiskussion unter der Leitung des Landgerichtspräsidenten Krämer, nahm neben den Referenten auch der Staatsminister der Justiz Dr. Heinz-Georg Bamberger teil. Unter reger Beteiligung der Richterschaft wurde darüber diskutiert, ob Veränderungsbedarf besteht oder ob ein Belassen des derzeitigen Zustandes vorzugswürdig erscheint, welche Möglichkeiten der Veränderung bestehen und ob diese zu ihrer Umsetzung einer Grundgesetzänderung bedürfen. Als denkbarer Zwischenschritt wurde die Dezentralisierung der Mittelverwaltung gesehen.
Die gelungene Veranstaltung brachte zahlreiche Diskussionen in Gang und mündete im alljährlichen Trierer Sommerfest.