Die auf der Homepage veröffentlichten Pressemitteilungen können Sie weiterhin per E-Mail erhalten. Hierzu zählen unter anderem auch die Zusammenfassungen der Anklagen in den neu beginnenden erstinstanzlichen Strafverfahren. Zu diesem Zweck ist eine Anmeldung für den Newsletter des Landgerichts Trier erforderlich. Wie diese erfolgt, ist in der beigefügten Anleitung beschrieben.
Die bislang als Rolle übermittelte Übersicht über die Sitzungen der Strafkammern einer Kalenderwoche sind – wie auch bisher – auf der Homepage des Landgerichts Trier über die Navigationsleiste unter „Presse und Aktuelles“ und sodann über „Termine in Strafsachen“ nachzulesen. Diese werden nicht über den Newsletter übermittelt.
Um die Umstellung von E-Mail-Verteiler auf Bezug des Newsletters zu erleichtern, werden die Pressemitteilungen übergangsweise weiterhin bis zum 31. Januar 2021 über den E-Mail-Verteiler versandt. Ab dem 1. Februar 2021 können die Pressemitteilungen dann ausschließlich über die Anmeldung für den Newsletter als E-Mail bezogen werden.