Urteil
Im Namen des Volkes
Der Angeklagte wird wegen Mordes unter Einbeziehung der lebenslangen Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 21.01.2015 – 400 Js 16/12.16 Ks – zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wird vorbehalten.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die der Nebenklage einschließlich der der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen.