Urteil 5 KLs 8011 Js 28153/22

Im o.g. Verfahren erging soeben das nachfolgende Urteil.

Der Angeklagte ist schuldig des Betruges in zehn Fällen und des versuchten Betruges in einem Fall. Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Wert der Taterträge in Höhe von 598.369,91 € wird aus dem Vermögen des Angeklagten eingezogen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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