Der Angeklagte C. wird wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, mit Urkundenfälschung und mit vorsätzlichen Fahrens ohne den erforderlichen Versicherungsschutz sowie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Seine Fahrerlaubnis wird entzogen, sein Führerschein eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihm vor Ablauf von 4 Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Das sichergestellte Fahrzeug Audi A6, […] wird eingezogen.
Der Angeklagte D. wird wegen versuchter Strafvereitelung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.
Die in Luxemburg erlittene Auslieferungshaft vom 11. – 16.08.2021 wird im Verhältnis 1:1 auf die Strafe angerechnet.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.