Der Angeklagte ist schuldig der gefährlichen Körperverletzung sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung in vier tateinheitlichen Fällen, in einem der Fälle in weiterer Tateinheit mit versuchter Körperverletzung.“
Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Darüber hinaus wird seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.