Der Angeklagte ist schuldig der besonders schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung.
Er wird zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.
Das Urteil ist rechtskräftig.