Mit Urteil vom 16. August 2022 hat die 1. Strafkammer des Landgerichts Trier als 1. Schwurgerichtskammer den Angeklagten wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes sowie weiterer Delikte zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet sowie die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Mit Beschluss vom 13. September 2023 – 4 StR 40/23 – hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil auf die Revision des Angeklagten mit Ausnahme der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufgehoben, weil das Landgericht seine Annahme, der Angeklagte habe im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt, nicht rechtsfehlerfrei begründet hat.
Nach Zurückverweisung des Strafverfahrens an das Landgericht Trier und ergänzender Beweisaufnahme u.a. zum Zustand der verminderten Schuldfähigkeit während der Tatbegehung hat die 5. Strafkammer als 2. Schwurgerichtskammer den Angeklagten mit heutigem Urteil zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes in sechs tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit versuchtem Mord in 12 tateinheitlichen Fällen in weiterer Tateinheit mit versuchtem Totschlag in sechs tateinheitlichen Fällen verurteilt.
Darüber hinaus hat die Kammer die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Ihm wurde außerdem die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein eingezogen sowie hinsichtlich der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine Sperre auf Lebenszeit verhängt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.