Urteil im Strafverfahren wegen „Trierer Goldschatz“

Verurteilung des Angeklagten zu einer Haftstrafe

Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat am 24. August 2021 in dem Strafverfahren Az. 8033 Js 35276/19 ein Urteil verkündet.

Sie hat den Angeklagten wegen versuchten Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Dabei hat sie einen besonders schweren Fall nach § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB (Einbruchsdiebstahl), § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StGB (Diebstahl einer durch eine Schutzvorrichtung besonders gesicherten Sache) und § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StGB (Gemeinschädlicher Diebstahl) angenommen. 

Der Angeklagte hat sich im Rahmen einer Verständigung geständig gezeigt und eingeräumt, außerhalb des Museums Wache gestanden zu haben.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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