Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat am 24. August 2021 in dem Strafverfahren Az. 8033 Js 35276/19 ein Urteil verkündet.
Sie hat den Angeklagten wegen versuchten Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Dabei hat sie einen besonders schweren Fall nach § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB (Einbruchsdiebstahl), § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StGB (Diebstahl einer durch eine Schutzvorrichtung besonders gesicherten Sache) und § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StGB (Gemeinschädlicher Diebstahl) angenommen.
Der Angeklagte hat sich im Rahmen einer Verständigung geständig gezeigt und eingeräumt, außerhalb des Museums Wache gestanden zu haben.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.