Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier hat am 28. September 2021 in dem Strafverfahren Az. 1 Ks 8032 Js 2169/21 ein Urteil verkündet.
Sie hat den Angeklagten des versuchten besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, ferner der gefährlichen Körperverletzung sowie des Totschlags durch Unterlassen für schuldig befunden. Sie hat gegen ihn eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verhängt und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorbehalten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.