Urteil im Verfahren 4 KLs 8002 Js 15711/07 (5)

Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat am 12. November 2021 in dem Strafverfahren Az. 4 KLs 8002 Js 15711/07 (5) ein Urteil verkündet.

Sie hat den Angeklagte A. M. des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie des Betruges in vier tatmehrheitlichen Fällen, wobei es hiervon in zwei Fällen beim Versuch verblieb, die Angeklagte An. M. des Betruges in drei tatmehrheitlichen Fällen, wobei es hiervon in zwei Fällen beim Versuch verblieb, die Angeklagte M. M. des Betruges in zwei tatmehrheitlichen Fällen und den Angeklagte J. M. des Betruges für schuldig befunden.

Sie hat den Angeklagten A. M. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt, wovon fünf Monate als vollstreckt geltend.
 
Die Angeklagte An. M. hat sie zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Von dieser Strafe geltend vier Monate als vollstreckt.

Die Angeklagte M. M. hat sie verwarnt und eine Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 20,00 € vorbehalten, wovon 90 Tagessätze als vollstreckt gelten.

Den Angeklagten J. M. hat sie ebenfalls verwarnt und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15,00 € vorbehalten, wovon 45 Tagessätze als vollstreckt gelten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
 

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