Die Angeklagten sind schuldig des Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge.
Es werden verurteilt:
Der Angeklagte T1 zu einer
Jugendstrafe von 13 Jahren,
der Angeklagte T2 zu
einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Hinsichtlich des Angeklagten T2 wird die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Der Angeklagte T2 trägt die Kosten des Verfahrens und die den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen.
Hinsichtlich des Angeklagten T1 wird von der Auferlegung von Kosten und Auslagen abgesehen.