In dem Strafverfahren 2a KLs 8032 Js 2825/23jug hat die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Trier am Dienstag, den 27. August 2024, 12.00 Uhr das folgende Urteil verkündet:
Es sind schuldig:
Die Angeklagten T1 und T2 des Mordes in Tatmehrheit mit Brandstiftung,
die Angeklagte T3 der unterlassenen Hilfeleistung in Tatmehrheit mit Brandstiftung.
Es werden verurteilt:
Der Angeklagte T1 zu einer Einheitsjugendstrafe von neun Jahren,
der Angeklagte T2 zu einer Einheitsjugendstrafe von sechs Jahren und
die Angeklagte T3 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten.
Die Angeklagte T3 trägt die Kosten des Verfahrens. Hinsichtlich der Angeklagten T1 und T2 wird von der Auferlegung von Kosten und Auslagen abgesehen.