In der aktuellen Situation sind gleichwohl verschiedene Einschränkungen unvermeidbar. Es geht darum, die Gesundheit jedes einzelnen Bürgers und jedes Mitarbeiters zu schützen und trotzdem die wichtigsten Funktionen aufrechtzuerhalten.
Aus diesem Grund schließen sich das Landgericht Trier sowie die Amtsgerichte des Bezirks den Empfehlungen des Oberlandesgerichts Koblenz vom 18. März 2020 an, so dass bis auf weiteres nur der zwingend erforderliche Dienstbetrieb aufrechterhalten wird. Dies betrifft – vorbehaltlich der richterlichen Unabhängigkeit – auch die Durchführung von Verhandlungsterminen.
Darüber hinaus wurde der Zugang zu den Gerichtsgebäuden im gesamten Bezirk einheitlich beschränkt und wird nur noch in Eilfällen gewährt. Hier ist auch die Verantwortlichkeit jedes einzelnen Mitbürgers gefragt. Das jeweilige Gericht sollte nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten aufgesucht werden. Sofern jedoch Kontakt mit einem Verdachtsfall bestanden hat oder eine Infektion mit dem Corona-Virus festgestellt worden ist, ist dasBetreten von Gerichtsgebäuden untersagt und es wird zur Vermeidung von Rechtsnachteilen etwa bei der Versäumung eines Termins um eine vorherige Mitteilung per Telefon oder E-Mail gebeten.
Sonstige Anfragen sollten schriftlich oder telefonisch gestellt werden.
Jede Behörde ist bemüht, sämtliche Anfragen schnellstmöglich zu beantworten. Doch insoweit sind auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf flexible Arbeitszeitregelungen – sei es zur Gewährleistung der notwendigen Kinderbetreuung oder zur Vermeidung von Ansteckungen – angewiesen. Daher kann es zu Verzögerungen in den Bearbeitungszeiten kommen.
Für die erforderlichen Maßnahmen und etwaige damit einhergehende Verzögerungen wird um Verständnis gebeten.