Wichtige Informationen zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus (SARS – CoV 2)

Neue Anforderungen an Mund- Nase- Bedeckungen

Mit Blick auf die Ausbreitung der Omikron-Variante gilt im Gebäude des Amts- und Landgerichts Trier wie auch im Gebäude der Bewährungshilfe Trier (Schönbornstraße 1b, 54295 Trier) ab dem 10. Januar 2022 die Verpflichtung, eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen. 

Das Tragen der bisher ebenfalls zugelassenen medizinischen Maske in Form einer OP-Maske genügt nicht mehr.
 

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